Qualitätsprüfung
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MD) und der Prüfdienst des Verbandes
der Privaten Krankenversicherung e.V. werden von den Landesverbänden der Pflegekassen beauftragt, in zugelassenen Pflegediensten Qualitätsprüfungen durchzuführen. Qualitätsprüfungen sind im Pflegeversicherungsgesetz vorgeschrieben
und erfolgen seit 2011 jährlich.
Nachfolgend können Sie die Transparenzberichte einsehen: